Krebsvorsorge

Krebsvorsorge beim Frauenarzt – Früherkennung Gebärmutterhalskrebs

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Krebsvorsorge - Früherkennung Gebärmutterhalskrebs

Krebsvorsorge für gesetzlich Versicherte: Was wird übernommen?

Vorsorge vom 20. bis 35. Lebensjahr

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für Frauen zwischen 20 und 35 Jahren folgende jährliche Vorsorgeuntersuchungen vor:

  • Vaginale Tastuntersuchung
  • PAP-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Zusätzliche Vorsorge ab 30 Jahren

Vorsorge ab 35 Jahren: Wichtige Änderungen

  • Der PAP-Abstrich wird nur noch alle drei Jahre angeboten
  • Die Untersuchung erfolgt mittels Dünnschichtzytologie kombiniert mit einem HPV-Test
  • Sind beide Tests negativ, übernimmt die Krankenkasse zwar weiterhin jährlich die Krebsvorsorge – allerdings nicht mehr den PAP-Abstrich oder HPV-Test

Die jährliche Vorsorgeuntersuchung ab 35 besteht dann nur noch aus:

  • Inspektion der Schleimhäute von Vulva, Vagina und Gebärmutterhals
  • Abtasten des Unterleibs
  • Abtasten der Brust
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Grenzen der kassenärztlichen Krebsvorsorge

Die vaginale Tastuntersuchung kann die restliche Gebärmutter und die Eierstöcke nur sehr oberflächlich untersuchen. Eine vaginale Ultraschalluntersuchung ist in der kassenärztlichen Vorsorge niemals vorgesehen – sie ist jedoch wichtig und fast die einzige Möglichkeit, Erkrankungen jenseits des Gebärmutterhalses früh zu erkennen.

Empfehlung: Jährlicher Abstrich als IGeL-Leistung

Wir empfehlen auch ab 35 Jahren die jährliche Abstrichuntersuchung als sogenannte IGeL-Leistung wahrzunehmen. Sie können wählen zwischen:

Konventioneller PAP-Abstrich:

  • Laborkosten: ca. 12,50 Euro
  • Verwaltungsaufwand Praxis: 13,00 Euro
  • Gesamt: ca. 25,50 Euro

Dünnschichtzytologie (Thin Prep):

  • Gesamt: ca. 38,00 Euro
  • Laborkosten: ca. 25,00 Euro
  • Verwaltungsaufwand Praxis: 13,00 Euro
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Mammographie-Screening: Brustkrebs früh erkennen

  • Für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren
  • Kostenlos für gesetzlich Versicherte
  • Alle zwei Jahre – automatische Einladung per Post
  • Brustkrebs früh erkennen, bevor er spürbar wird
  • Termin auch ohne Einladung selbst vereinbarbar

HPV-Infektion: Ursache für Gebärmutterhalskrebs

HPV-Infektion: Ursache für Gebärmutterhalskrebs

Was ist HPV?

HPV steht für Humanes Papilloma Virus. Die Übertragung des Virus erfolgt durch Sexualkontakte. Es gibt viele verschiedene Virentypen:

  • Einige verursachen lediglich Feigwarzen, welche zwar nicht gefährlich, aber doch lästig sind
  • Einige – darunter vor allem HPV Typ 16 – können bei langjähriger Infektion zu Gebärmutterhalskrebs führen

Wie häufig sind HPV-Infektionen?

Eine HPV-Infektion ist nichts Ungewöhnliches:

  • 80% sexuell aktiver Menschen haben mindestens einmal im Leben eine HPV-Infektion
  • Bei fast allen Menschen, die sexuell aktiv sind, ist eine HPV-Infektion über eine gewisse Zeit nachweisbar
  • Im Schnitt besteht eine solche Infektion rund 6 Monate

HPV und Krebs

Umgekehrt kann gesagt werden, dass Gebärmutterhalskrebs fast immer auf eine HPV-Infektion zurückgeht. Eine HPV-Infektion führt jedoch nur in seltenen Fällen zu Krebs. Meist ist der Körper in der Lage, das Virus wieder zu heilen.

Auch bei Männern kann eine Infektion zu Krebs im Genitalbereich führen. HPV-bedingte Krebserkrankungen finden sich auch im Hals-Nasen-Ohren-Bereich. Meist sind hier eher Männer im mittleren Alter betroffen.

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HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Kostenübernahme der HPV-Impfung

  • Vor dem 18. Lebensjahr: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Impfung vollständig
  • In der Regel erfolgt die Impfung über die Kinderärzte
  • Nach dem 18. Lebensjahr: Die Impfung ist zwar auch noch sinnvoll, muss aber in der Regel selbst übernommen werden

Bedeutung der HPV-Impfung

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Schutz vor Gebärmutterhalskrebs – wir unterstützen Sie dabei – Ihre Gynäkologin in München Neuhausen

Häufig gestellte Fragen zur Krebsvorsorge

Warum wird der PAP-Abstrich ab 35 nur noch alle drei Jahre gemacht?

Ab 35 Jahren wird der PAP-Abstrich mit dem HPV-Test kombiniert. Sind beide Tests negativ, gilt die Untersuchung als ausreichend sicher für drei Jahre. Die jährliche Tastuntersuchung bleibt jedoch bestehen.

Was untersucht die kassenärztliche Krebsvorsorge nicht?

Die Kassenleistung deckt nicht die Untersuchung der restlichen Gebärmutter und der Eierstöcke ab. Hierfür ist eine vaginale Ultraschalluntersuchung notwendig, die als IGeL-Leistung separat bezahlt werden muss.

Sollte ich den jährlichen Abstrich auch ab 35 als IGeL-Leistung machen lassen?

Wir empfehlen die jährliche Abstrichuntersuchung auch ab 35 Jahren, um eine lückenlose Früherkennung zu gewährleisten. Sie können zwischen konventionellem PAP-Abstrich und Dünnschichtzytologie wählen.

Was ist Dünnschichtzytologie?

Die Dünnschichtzytologie ist ein verbessertes Verfahren der Zellgewinnung des Abstriches. Die Zellen können damit besser im Mikroskop untersucht werden, es gibt weniger Zellüberlagerungen – die Aussagekraft ist somit deutlich besser. Allerdings ist dieses Verfahren im Labor aufwendiger und deswegen kostenintensiver.

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